Richtig versichert: das ganze Jahr

Die Meinung der meisten Menschen ist, Arbeitslosengeld erhalten sie, wenn sie mindestens ein Jahr oder 360 Tage eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hatten. Diese Meinung ist falsch. Sie müssen die Anwartschaft auf den Anspruch für Arbeitslosengeld auch erfüllt haben. Diese besagt, der Arbeitnehmer muss in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate einer sozialversicherungspflichten Tätigkeit nachgegangen sein und sein Arbeitgeber hat während dieser Zeit die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Diese sechs Monate müssen reichen für eine kurze Anwartschaft aus.

Freiberufler

Nicht alle Arbeitnehmer erfüllen in der heutigen Zeit diese Vorgaben, Selbständige und Freiberufler, die aufgrund Auftragsmangel scheitern, überhaupt nicht. Wirtschaftskrisen kennen wir aus den vergangenen Jahren und die letzte Wirtschaftskrise, die uns viele Arbeitslose bescherte, ist noch gar nicht so lange her. Wie schnell man seine Arbeit verlieren kann, wurde in dieser Zeit vielen Menschen klar. Nicht bezahlte Immobilien standen zum Verkauf, weil ihre Besitzer arbeitslos wurden und die Hypotheken nicht mehr bezahlen konnten.

Hartz IV

Die gesetzlichen Leistungen sind teilweise dürftig. Von der Arbeitsagentur gibt es in der Regel 60 Prozent vom letzten Nettogehalt. Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, muss sich mit dem Jobcenter auseinandersetzen. Die Leistungen von Hartz IV sind noch geringer als die der Arbeitsagentur.

Finanzen

Einen besseren Schutz vor finanziellen Katastrophen bei einer Kündigung haben die Menschen, die sich gegen Arbeitslosigkeit privat absichern. Viele Versicherungsgesellschaften boten in den 1990er Jahren private Arbeitslosenversicherungen an und nahmen sie danach wieder vom Markt. Einige Versicherer haben jedoch die private Arbeitslosenversicherung wieder im Programm und bieten sie auch weiterhin an.

Selbständige

Freiberufler und Selbständige können sich über die Arbeitsagentur freiwillig arbeitslos versichern, wenn sie aufgrund fehlender Aufträge nicht mehr in der Lage sind, ihr Unternehmen weiterhin zu führen. Bei der privaten Arbeitslosenversicherung leisten die Versicherer erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Die Leistung erfolgt für maximal 21 Monate, kommt der Versicherte aus der Arbeitslosigkeit zu einem früheren Zeitpunkt heraus, endet die Zahlung mit dem Tag, an welchem er seine Arbeit aufnimmt. Voraussetzung für die Leistung der Versicherer aufgrund der privaten Arbeitslosenversicherung ist die betriebsbedingte Kündigung oder ein Auflösungsvertrag. Einige Versicherer treten auch in Leistung, wenn der Arbeitgeber das Gehalt für den Arbeitnehmer mindestens drei Monate nicht bezahlt.

Leistungen

Um Leistungen aus der privaten Arbeitslosenversicherung zu erhalten, muss sich der Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Einen wichtigen Hinweis für die privaten Arbeitslosenversicherungen gibt es noch: Die meisten Versicherer leisten nur dann, wenn der Versicherte betriebsbedingt gekündigt wird. Keine Leistungen gibt es, wenn die Kündigung selbst verschuldet wird.

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