Arbeitsplätze sind nicht mehr sicher

Jeder weiß, heute ist kein Arbeitsplatz sicher. In früheren Jahren war es klar, in dem Betrieb, in welchem man seine Ausbildung machte, bleibt man bis zum Rentenalter. Das ist seit vielen Jahren nicht mehr möglich. Firmen melden Insolvenz oder Konkurs an oder werden verkauft. Mit jedem Verkauf einer Firma kommt es zu einer Umstrukturierung, in der es hauptsächlich um den Abbau von Personal geht. Gerne umgehen Unternehmen betriebliche Kündigungen und bieten stattdessen ihren Mitarbeitern Auflösungsverträge mit Abfindungen an.

Vorsorge

Arbeitnehmer, die für diesen Fall Vorsorge treffen wollen, schließen eine private Arbeitslosenversicherung ab. Diese Versicherung schließt die Versorgungslücke entweder teilweise oder ganz, je nach vertraglich vereinbartem Betrag. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr nicht erreicht haben, erhalten nur für die Dauer von zwölf Monate Arbeitslosengeld I. Es ist aber eine Tatsache, dass Arbeitnehmer, die sich dem 50. Lebensjahr nähern, kaum noch eine Chance haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Diese Chance gibt es zwar noch, doch relativ selten und auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer Qualifikationen aufweisen kann, die ein Unternehmen gerade braucht. Meist haben Arbeitnehmer unter 50 Jahren eine Familie. Kinder, die auf eine weiterführende Schule gehen und studieren wollen und einen Partner, der sich ausschließlich um den Haushalt kümmert. Werden solche Arbeitnehmer arbeitslos, klafft zwischen ihrem einstigen Nettoeinkommen und den Leistungen von Arbeitslosengeld I eine finanzielle Lücke von 33 Prozent. Problematisch wird in solchen Fällen, wenn für die eigene Immobilie noch Hypothekenzahlungen fällig sind.

Lücke des Beitrages

Die private Arbeitslosenversicherung schließt diese Lücke mit dem Betrag, welche die Vertragspartner vertraglich vereinbart haben. Die Leistungen der privaten Arbeitslosenversicherung kommen zusätzlich zu den Leistungen, welche die Arbeitsagentur übernimmt.

ALG

Eine andere Form der privaten Arbeitslosenversicherung ist der Arbeitnehmerschutzbrief. Dieser schließt die Lücke zwischen dem ursprünglichen Nettoeinkommen und dem Arbeitslosengeld I. Darüberhinaus sichert der Arbeitnehmerschutzbrief die monatlichen Zahlungsverpflichtungen ab, die aus Versicherungsverträgen, Dienstleistungs- oder Kaufverträgen resultieren. Diese Absicherung erstreckt sich nicht auf die Kosten für Wohnung, Strom, Heizung oder Kommunikation sowie dem Lebensunterhalt. Der Arbeitnehmerschutzbrief ist keine private Arbeitslosenversicherung, sondern leistet nur die Zahlungen, zu denen der Arbeitslosen aufgrund der genannten Verträge verpflichtet ist. Kurz gesagt deckt der Arbeitnehmerschutzbrief die Kosten für die notwendigen Versicherungen sowie die Raten für Dienstleistungs- und Kaufverträge ab.

ALV

Im Gegensatz dazu schließt die private Arbeitslosenversicherung die finanzielle Lücke, die zwischen dem Nettogehalt und dem Arbeitslosengeld I oder Hartz IV entsteht, indem sie an den Versicherten den vertraglich vereinbarten Betrag überweist. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich vor Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung umfassend beraten zu lassen.

n/a