ALG II und die ALG I – Wann gibt es das?

Bei der privaten Arbeitslosenversicherung, oft auch Arbeitnehmerschutzbrief genannt, handelt es sich um eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Die private Arbeitslosenversicherung leistet in den Fällen, in denen auch die Arbeitsagentur die Leistung aufnimmt. Die Versicherung ist wirkungslos, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit durch sein Verhalten selbst verschuldet.

Arbeitslosigkeit

Mit einer privaten Arbeitslosenversicherung sichern sich Arbeitnehmer vor finanziellen Schwierigkeiten ab, die aufgrund einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit entstehen. Arbeitnehmer, die monatlich gut verdient haben, erhalten bei Arbeitslosengelt I lediglich 60 Prozent des letzten Jahreseinkommens; sind im Haushalt Kinder vorhanden, erhöht sich der Prozentsatz auf 67 Prozent. Es klafft eine finanzielle Lücke von mindestens 33 Prozent, die finanzielle Probleme und Nachteile zur Folge hat. Findet der Arbeitslose nach Ende von Arbeitslosengeld I keine Arbeit, steht ihm Arbeitslosengeld II, besser unter Hartz IV bekannt, zu. Damit verringert sich das Einkommen nochmals und es ist fast unmöglich, den aktuellen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Diese Versorgungslücke schließt oder reduziert die private Arbeitslosenversicherung, je nachdem welcher monatliche Betrag vertraglich vereinbart wurde.

Brot und Arbeit

Der Arbeitnehmer schließt eine private Arbeitslosenversicherung ab, während er noch in „Brot und Arbeit“ steht. Die monatlichen Beiträge, welche für diese Versicherung anfallen, kann der Arbeitnehmer bei seiner Einkommensteuererklärung als Versorgungsaufwendungen in Abzug bringen. Damit wird sein steuerlich anzusetzendes Einkommen reduziert und er spart Steuern.

ALG I

Wer jahrelang gut verdient hat, arbeitslos wird und nur ein Jahr Arbeitslosengeld I erhält, weil er noch keine 58 Jahre alt ist, muss sich, wenn er nur Arbeitslosengeld I erhält, finanziell stark einschränken. Die 60 Prozent oder 67 Prozent, welche für das Arbeitslosengelt I infrage kommen, werden vom Bruttoeinkommen, abzüglich der Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung berechnet. Die Arbeitsagentur errechnet ein pauschaliertes Nettogehalt und von diesem werden 60 bzw. 67 Prozent an Arbeitslosengeld bezahlt. Für den Arbeitslosen bedeutet dies, er erhält etwas mehr als die Hälfte seines ursprünglichen Entgelts vom Arbeitsamt als Arbeitslosengeld I. Das ist nicht viel, wenn man Miete, Strom und Telekommunikation bezahlen und eine Familie verhalten muss.

Sozialhilfe

Beim Arbeitslosengeld II wird das Einkommen nicht berücksichtigt. Hartz IV orientiert sich an die „Sozialhilfe“ und leistet für den Familienvater einen festen Betrag. Feste Beträge erhalten auch die Ehefrau, sofern sie nicht arbeitet, und die Kinder. Die Warmmiete wird nicht vollständig übernommen, sondern nur zu einem gewissen Teil. Die Kosten für Strom und Telefon gehen zu Lasten des Empfängers von Hartz IV. Mit den Leistungen, welche das Jobcenter im Rahmen von Arbeitslosengeld II übernimmt, kommt man nur schlecht über die Runden. Es lohnt sich in jedem Fall, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen, solange man noch einen Arbeitsplatz hat.

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