Heute ist es möglich, sich gegen alles, was einem in seinem Leben widerfahren kann, zu versichern. Das gilt auch für eine eventuelle Arbeitslosigkeit. Bis Februar 2006 waren ausschließlich Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen und deren Arbeitgeber die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abführte, versichert. Seit 2006 ist es auch freiberuflich Tätigen und Selbständigen möglich, sich privat gegen Arbeitslosigkeit abzusichern.
Weiterversicherung
Die private Arbeitslosigkeitsversicherung ist nicht zu verwechseln mit der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit, welche von der Arbeitsagentur angeboten wird. Hier können sich lediglich Selbständige, Freiberufler sowie Pflegepersonen und Auslandsbeschäftigte versichern. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die sie zu erfüllen haben. So müssen Selbständige und Freiberufler mindestens eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden haben, Pflegepersonen, die ihre Angehörigen pflegen mindestens 14 Wochenstunden. Bei Auslandsbeschäftigen ist eine Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit nur möglich, wenn außerhalb der Europäischen Union oder assoziierten Staaten ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
ALV
Anders verhält es sich mit der privaten Arbeitslosenversicherung, die auch für Arbeitnehmer offen steht. Bei dieser Versicherung geht es hauptsächlich um die Aufstockung zum Arbeitslosengeld I, das bei etwa 60 Prozent der letzten zwölf Bruttogehälter berechnet wird. Arbeitslose, in deren Haushalt ein Kind lebt, erhalten 67 Prozent des letzten Jahreseinkommens.
Anspruch
Auch besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht dauerhaft, sondern errechnet sich nach der Versicherungspflicht der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosigkeit. Arbeitnehmer, die vor ihrem 50. Lebensjahr arbeitslos werden, erhalten Arbeitslosengeld I für höchstens zwölf Monate, sofern sie in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre versicherungspflichtig tätig waren. Wer das 58. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 48 Monate in den letzten fünf Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und der Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt hat, erhält für höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld I.
ALG I
Wie unschwer zu erkennen ist, leistet die Arbeitsagentur nur für einen bestimmten Zeitraum. Jeder weiß, wie schnell ein Jahr oder zwei Jahre vorübergehen, besonders dann, wenn man sich die Finger mit Bewerbungen wundschreibt und immer nur Absagen erhält. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I sinkt das Nettoeinkommen der Familie. Wer mit einer privaten Arbeitslosenversicherung der Arbeitslosigkeit vorsorgt, ist finanzielle bedeutend besser dran. Vertraglich regeln sie die Höhe des monatlichen Zuschusses aus der privaten Arbeitslosenversicherung. Diese leistet sobald sich der Versicherungsnehmer bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat und dies seiner Versicherung nachweisen kann. Die private Arbeitslosenversicherung leistet ab dem Zeitpunkt, ab dem auch die Arbeitsagentur ihre Leistung aufnimmt, den vereinbarten Betrag.
Arbeitnehmerschutzbrief
Schließt der Arbeitnehmer einen Arbeitnehmerschutzbrief ab, übernimmt dieser bis zu 1.000 Euro monatlich die Kosten für Versicherungen und Ratenkäufen.