Als Selbstständiger oder Freiberufler die Arbeitskraft privat absichern

Wer selbstständig oder als Freiberufler seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, sieht sich in vielen Bereichen der Sozialversicherung größeren Herausforderungen gegenüber einem klassischen Arbeitnehmer ausgesetzt. Für diese Berufsgruppen besteht nur in den wenigsten Fällen die Verpflichtung, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, zudem besteht keine Krankenversicherungspflicht, so dass freiwillig in einen privaten Volltarif gewechselt werden kann. Auch bei der Absicherung einer drohenden Arbeitslosigkeit ergeben sich erhebliche Unterschiede zwischen einem Freiberufler und einem Angestellten, vielen ist dabei noch nicht einmal bewusst, dass sie mittlerweile freiwillig in den gesetzlichen Schutz einzahlen können. Unabhängig hiervon bleibt bei der Aufgabe der freien Tätigkeit ein erhebliches, finanzielles Risiko gegeben, dass sich jedoch über eine private Arbeitslosenversicherung absichern lässt und so auch in finanziell schwierigen Phasen zu einer erheblichen Erleichterung führen kann.

Wie die gesetzliche Absicherung von Selbstständigen erfolgt

Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für einen Selbstständigen oder Freiberufler keine Pflicht, Beiträge in das System der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Allerdings wurde durch den Gesetzgeber hierfür die freiwillige Option geschaffen, die seit dem Jahr 2006 in Anspruch genommen werden kann. Die Voraussetzungen hierfür sind eng gefasst, beispielsweise muss zwei Jahre vor der Existenzgründung eine Pflichtversicherung im gesetzlichen Versorgungssystem von wenigstens zwölf Monaten bestanden haben. Wer diese und weitere Auflagen erfüllt, kann zwar in das gesetzliche System einzahlen und so im Falle einer Arbeitslosigkeit zunächst 60 % der letzten Nettoeinnahmen erhalten. Allerdings dürften diese ebenso wenig wie die späteren Leistungen nach Hartz IV ausreichen, um den eigenen Lebensstandard zu halten und erfolgreich weiterzuführen.

Private Absicherung als sinnvolle Alternative

Da es viele Freiberufler und Selbstständige gewohnt sein dürften, ihre soziale Absicherung über den privaten Weg zu betreiben, ist die Offenheit für eine private Arbeitslosenversicherung im Regelfall groß. Dies bietet sich umso mehr an, je erfolgreicher die Geschäftstätigkeit ist, so dass die Differenz zwischen aktuellen Einnahmen und dem nichts bei einer Arbeitslosigkeit besonders groß ausfiele. Natürlich hinterfragen Angehörige freier Berufe auch den Kostenfaktor, der durch einen Vertragsabschluss auf sie zukommt und die finanziellen Spielräume etwas begrenzt. In dieser Hinsicht ist es unerlässlich, einen Überblick über die verschiedenen Tarife zu gewinnen, die mittlerweile von vielen, etablierten Versicherern im Bereich der privaten Arbeitslosenversicherung angeboten werden. Für die individuell gewünschte Leistungshöhe, die eine Versorgungslücke in Phasen der Arbeitslosigkeit schließen soll, kann die Beitragszahlung durch einen aussagekräftigen Vergleich optimiert werden, der gerade Selbstständige und Freiberufler interessieren dürfte.

Als Freiberufler abgesichert in die Zukunft blicken

Die Frage, ob der Schritt in eine freie Berufstätigkeit gewagt wird, hängt nicht zuletzt von den finanziellen Risiken ab, die mit einem solchen Schritt verbunden sind. Viele Angestellte, die kein Fortkommen mehr an ihrem aktuellen Arbeitsplatz sehen oder sogar von einer Arbeitslosigkeit betroffen sind, würden den Weg in die Selbstständigkeit gerne wagen, fürchten allerdings einen Misserfolg und hiermit verbundene, finanzielle Einbußen. Mit einer privaten Absicherung lässt sich das Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit eher meistern, die mit einer aussagekräftigen Analyse aller angebotenen Tarife auch zu einem angemessenen Beitrag pro Monat finanziert werden kann. Der Blick ins Internet wird individuell dabei helfen, die verschiedenen Anbieter und Tarife zu überblicken und so zu einem angemessenen Schutz nach eigenen Vorstellungen zu gelangen.

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